Lohnabrechnung für Gastronomie.
Schichtmodelle, Trinkgeld, kurzfristig Beschäftigte, Saisonkraft. Wir kennen die typischen Sonderfälle und Tarife.

5–80 MA · Restaurants, Hotels, Cafés
Typische Anforderungen in der Branche Gastronomie
- Sonn-/FeiertagZuschläge steuerfrei abgerechnet
- Trinkgeldsauber von Lohn getrennt
- 70 Tagekurzfristige Beschäftigung
- Trinkgeld: Wer bekommt was, wann ist es Lohn, wann nicht?
- Kurzfristige Beschäftigung: 70-Tage-Regel und Mindestlohn-Update 2026.
- Schichtmodelle mit Sonn- und Feiertagszuschlägen, steuer- und SV-frei nur unter Bedingungen.
- Saisonale Schwankungen: Lohnsumme im Sommer doppelt so hoch wie im Winter.
70-Tage
Regel im Griff
Kurzfristig Beschäftigte werden korrekt erfasst und gemeldet. Die 70-Tage-Grenze wird automatisch überwacht und vor Überschreitung gewarnt.
Häufig nachgefragte Leistungsbereiche
In dieser Branche kombinieren Mandanten typischerweise die folgenden Leistungsbereiche.
Aufgabenverteilung in der Zusammenarbeit
Eingaben
Stundenzettel pro Schicht, Trinkgeld-Aufstellung, neue und ausgeschiedene Mitarbeitende.
Bearbeitung
Abrechnung mit korrekten Zuschlägen, Trinkgeld-Verbuchung, alle SV-Meldungen.
Ergebnis
Lohnscheine im Portal, Buchungssatz für die Buchhaltung, Reports zur Personalkostenentwicklung.
Was Gastronomie-Mandanten vor dem Wechsel fragen
- Trinkgeld direkt an den Mitarbeitenden ist steuer- und SV-frei, muss aber dokumentiert werden. Trinkgeld über die Kasse ist Lohn. Wir richten die richtige Verbuchungsart für Sie ein.
- Ja. Kurzfristige Beschäftigung (70-Tage-Regel) ist Standard bei uns. Wir prüfen die Voraussetzungen und melden korrekt.
- Wie in allen Branchen ab 15 € pro Mitarbeitenden im Monat. Durch häufige Ein- und Austritte fällt etwas mehr variabler Aufwand an. Einen konkreten Preis nennen wir im Erstgespräch.
- Abrechnungen erstellt
- 700.000+
- SV- und Steuerprüfungen begleitet
- 500+
- Jahre Lohn-Expertise im Team
- 30+
Beratung für Gastronomie
Im Erstgespräch besprechen wir Ablauf, monatlichen Aufwand und einen möglichen Wechseltermin. Ein verbindliches Angebot folgt im Anschluss.