An- und Abmeldungen
DEÜV-Meldungen für jede Veränderung im Mitarbeiterstamm.
- Anmeldungen· bei Eintritt, mit Eingangsbestätigung
- Abmeldungen· bei Austritt, fristgerecht
- Ummeldungen· bei Krankenkassen- oder Statuswechsel
- Jahresmeldungen· bis Mitte Februar des Folgejahres