An- und Abmeldungen
DEÜV-Meldungen für jede Veränderung im Mitarbeiterstamm.
- Anmeldungen · bei Eintritt, mit Eingangsbestätigung
- Abmeldungen · bei Austritt, fristgerecht
- Ummeldungen · bei Krankenkassen- oder Statuswechsel
- Jahresmeldungen · bis Mitte Februar des Folgejahres
