- Pfändungsbeschluss-Eingang· Prüfung auf Rechtmäßigkeit
- Pfändungsfreigrenzen· Berechnung nach SGB
- Drittschuldnererklärung· gegenüber Gläubiger
- Mehrfachpfändung· Reihenfolge nach Datum
Sonderleistungen mit transparenter Abrechnung.
Pfändung, Schwerbehindertenabgabe, Sondererstattungen. Diese Vorgänge werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, ohne pauschale Aufschläge.
Sonderleistungen im Überblick
Vier Bereiche, die außerhalb des regulären Monatslaufs anfallen können und nach Aufwand abgerechnet werden.
- Schwerbehindertenabgabe· Berechnung nach SGB IX
- Anzeige zur Beschäftigung· für das Integrationsamt
- Berufsgenossenschaft· Sondermeldungen bei Bedarf
- Künstlersozialkasse· falls relevant
- Mutterschaftsgeld· erweiterte Anträge
- Insolvenzgeld· Vorbereitung der Antragstellung
- Aufstockung Altersteilzeit· auf Anfrage
- Sondersachverhalte· individuell geprüft
- Sozialgerichts-Bescheinigung· auf Anforderung
- Mietnachweise· für Vermieter
- BAFöG-Bescheinigung· für Mitarbeiter-Kinder
- Individuelle Bescheinigung· nach Vorlage
nach Aufwand
transparent abgerechnet
Sonderleistungen werden nach tatsächlich entstandenem Aufwand fakturiert. Keine pauschalen Aufschläge, keine versteckten Servicepakete.
Wie eine Zusammenarbeit aussieht
- 01
Eingang
Sie leiten Pfändungsbeschluss oder Anfrage über das Portal an uns weiter.
- 02
Prüfung
Wir prüfen Rechtmäßigkeit, errechnen Pfändungsfreigrenzen und Beträge.
- 03
Bearbeitung
Drittschuldnererklärung, Anweisung an die Buchhaltung, Mitarbeiter-Information.
- 04
Abrechnung
Transparente Abrechnung nach Aufwand, keine versteckten Aufschläge.
Worauf sich unsere Mandanten verlassen.
- Abrechnungen erstellt
- 700.000+
- SV- und Steuerprüfungen begleitet
- 500+
- Jahre Lohn-Expertise im Team
- 30+
Ab 15 € pro Mitarbeitenden, monatlich
Transparent kalkuliert. Nutzen Sie den Rechner für Ihre konkrete Situation.
Preis
ab 15 €pro Mitarbeiter / Monat
DATEV-Kosten werden 1:1 weiterberechnet.
Was Mandanten zu dieser Leistung fragen
- 25 € pro Pfändung, inklusive Drittschuldnererklärung. Bei mehreren Pfändungen für dieselbe Person staffelt sich der Preis.
- Ja. Wir berechnen die Ausgleichsabgabe gemäß SGB IX und melden sie ans Integrationsamt. Auf Wunsch auch die Anzeige zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
- In der Regel ja. Sprechen Sie uns an. Wenn wir es nicht selbst machen können, vermitteln wir an einen Spezialisten.

Sonderfälle besprechen wir persönlich.
Erste fundierte Einschätzung in 15 Minuten.
Im Erstgespräch schätzen wir den Aufwand konkret ein, legen einen möglichen Wechseltermin fest und klären, wer Ihre Abrechnung bearbeitet.