Die Lohnabrechner
Leistung 04

Sonderleistungen mit transparenter Abrechnung.

Pfändung, Schwerbehindertenabgabe, Sondererstattungen. Diese Vorgänge werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, ohne pauschale Aufschläge.

Leistungsumfang

Sonderleistungen im Überblick

Vier Bereiche, die außerhalb des regulären Monatslaufs anfallen können und nach Aufwand abgerechnet werden.

  • Pfändungsbeschluss-Eingang· Prüfung auf Rechtmäßigkeit
  • Pfändungsfreigrenzen· Berechnung nach SGB
  • Drittschuldnererklärung· gegenüber Gläubiger
  • Mehrfachpfändung· Reihenfolge nach Datum
  • Schwerbehindertenabgabe· Berechnung nach SGB IX
  • Anzeige zur Beschäftigung· für das Integrationsamt
  • Berufsgenossenschaft· Sondermeldungen bei Bedarf
  • Künstlersozialkasse· falls relevant
  • Mutterschaftsgeld· erweiterte Anträge
  • Insolvenzgeld· Vorbereitung der Antragstellung
  • Aufstockung Altersteilzeit· auf Anfrage
  • Sondersachverhalte· individuell geprüft
  • Sozialgerichts-Bescheinigung· auf Anforderung
  • Mietnachweise· für Vermieter
  • BAFöG-Bescheinigung· für Mitarbeiter-Kinder
  • Individuelle Bescheinigung· nach Vorlage

nach Aufwand

transparent abgerechnet

Sonderleistungen werden nach tatsächlich entstandenem Aufwand fakturiert. Keine pauschalen Aufschläge, keine versteckten Servicepakete.

Ablauf

Wie eine Zusammenarbeit aussieht

  1. 01

    Eingang

    Sie leiten Pfändungsbeschluss oder Anfrage über das Portal an uns weiter.

  2. 02

    Prüfung

    Wir prüfen Rechtmäßigkeit, errechnen Pfändungsfreigrenzen und Beträge.

  3. 03

    Bearbeitung

    Drittschuldnererklärung, Anweisung an die Buchhaltung, Mitarbeiter-Information.

  4. 04

    Abrechnung

    Transparente Abrechnung nach Aufwand, keine versteckten Aufschläge.

Worauf sich unsere Mandanten verlassen.

Abrechnungen erstellt
700.000+
SV- und Steuerprüfungen begleitet
500+
Jahre Lohn-Expertise im Team
30+
Preis

Ab 15 € pro Mitarbeitenden, monatlich

Transparent kalkuliert. Nutzen Sie den Rechner für Ihre konkrete Situation.

Preis

ab 15 €pro Mitarbeiter / Monat

DATEV-Kosten werden 1:1 weiterberechnet.

Kosten berechnen
Häufige Fragen

Was Mandanten zu dieser Leistung fragen

  • 25 € pro Pfändung, inklusive Drittschuldnererklärung. Bei mehreren Pfändungen für dieselbe Person staffelt sich der Preis.
  • Ja. Wir berechnen die Ausgleichsabgabe gemäß SGB IX und melden sie ans Integrationsamt. Auf Wunsch auch die Anzeige zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
  • In der Regel ja. Sprechen Sie uns an. Wenn wir es nicht selbst machen können, vermitteln wir an einen Spezialisten.
Beratungsgespräch mit Handschlag

Sonderfälle besprechen wir persönlich.

Erstgespräch

Erste fundierte Einschätzung in 15 Minuten.

Im Erstgespräch schätzen wir den Aufwand konkret ein, legen einen möglichen Wechseltermin fest und klären, wer Ihre Abrechnung bearbeitet.