DLA Die Lohnabrechner
  • Leistungen
  • Über uns
  • Kostenrechner
  • Portal
  • Kontakt
Leistungen Über uns Kostenrechner DLA Portal
Kontakt
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.04.2026

Vorwort

Die DLA – Die Lohnabrechner (nachfolgend „DLA") ist ein selbstständiger, unabhängiger und auf Lohnabrechnungen spezialisierter Dienstleister.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle – auch künftigen – Verträge zwischen dem Mandanten und DLA über Leistungen von DLA. Sie gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Mandanten gelten nur, wenn DLA ihrer Geltung in Textform zustimmt. Ergänzende oder abweichende Abreden bedürfen der Textform.

2. Angebote von DLA sind freibleibend, sofern im Angebot nichts Abweichendes bestimmt ist. Verträge und spätere Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen werden erst durch Bestätigung von DLA in Textform verbindlich.

3. Mitarbeiter von DLA sind nicht befugt, Vertragsänderungen, -ergänzungen oder Nebenabreden zu vereinbaren. Vertretungsbefugt sind ausschließlich die geschäftsführenden Inhaber von DLA oder von diesen in Textform Bevollmächtigte.

4. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5. Adressatenkreis: Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Verbrauchern schließt DLA keine Verträge.

§ 2 Vertragsgegenstand/Leistungserbringung

1. Vertragsgegenstand ist die Erbringung der im Leistungsvertrag (Angebotsannahme) bezeichneten Lohnabrechnungsleistungen. DLA erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.

2. DLA übernimmt weder ganz noch teilweise Aufgaben der Personalverwaltung oder Buchhaltung – es sei denn, dies ist ausdrücklich als Sonderleistung vereinbart. Die Verantwortung für die Richtigkeit der zur Abrechnung übermittelten Stamm- und Bewegungsdaten liegt allein beim Mandanten.

3. DLA verarbeitet ausschließlich die vom Mandanten final übermittelten Daten im Auftrag. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, erfolgt die Verarbeitung im Rahmen einer Auftragsverarbeitung. DLA erhält ausschließlich Kopien der zu verarbeitenden Unterlagen. Für gesetzliche Aufbewahrungsfristen ist der Mandant verantwortlich.

4. DLA ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter (Unterauftragnehmer) zu bedienen. DLA bleibt für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich. Leistungs- und Ausführungsfristen sind – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – unverbindliche Richtwerte.

5. Leistungen werden ausschließlich während der üblichen Geschäftszeiten erbracht: Mo-Do 08:00-17:00 Uhr, Fr 08:00-15:00 Uhr (jeweils inkl. 1 Stunde Pause), ausgenommen gesetzliche Feiertage.

§ 3 Mitwirkung des Mandanten

1. Der Mandant unterstützt DLA in erforderlichem Umfang und stellt alle notwendigen Informationen und Unterlagen auf eigene Kosten in elektronischer Form und auf elektronischem Weg zur Verfügung.

2. Sofern nicht anders vereinbart, übermittelt der Mandant die Lohnabrechnungsdaten spätestens 3 Bankarbeitstage vor dem Abrechnungstermin elektronisch an DLA, verbunden mit der Weisung, die Daten im Auftrag zu verarbeiten. Die Erfassungsbelege sind richtig und vollständig auszufüllen und rechtzeitig zu übermitteln. Mitgeteilte Vortragswerte sind vom Mandanten zu verantworten.

3. Der Mandant erklärt bei Vertragsbeginn und vor jedem Abrechnungslauf die Freigabe der Lohnabrechnungsdaten (Prüfungspflicht des Mandanten). Erst mit Zugang der Freigabe beginnt DLA mit dem Abrechnungslauf. Unterbleibt die Freigabe, kann der Mandant DLA nicht für fehlende oder falsche Angaben haftbar machen.

4. Bei datenschutzrechtlichen Betriebsprüfungen wirkt der Mandant im erforderlichen Umfang mit. Prüfungen finden beim Mandanten oder der Behörde statt. DLA stellt Archivdaten (z. B. via euBP) zur Verfügung. Eine Vor-Ort-Teilnahme von DLA-Mitarbeitern erfolgt nur als gesondert vereinbarte und vergütete Sonderleistung.

§ 4 Ausführung der Leistungen

1. Nach Unterzeichnung des Leistungsvertrags richtet DLA auf Basis der Mandantendaten eine Firmen- und Mitarbeiter-Stammdatei sowie weitere zur Leistungserbringung erforderliche Dateien ein.

2. DLA erbringt die Abrechnungsleistungen zum Abrechnungstermin und sendet die Abrechnung an den Mandanten. Der Mandant übermittelt die erforderlichen Bewegungsdaten gemäß § 3 rechtzeitig. Fallen Abrechnungstermine auf oder zwischen gesetzliche Feiertage, verlängert sich der Vorlauf auf insgesamt 5 Bankarbeitstage. Bei verspäteter Datenübermittlung verschiebt sich der Abrechnungstermin entsprechend den Verarbeitungsvorgaben des DATEV-Rechenzentrums.

3. Vermögensnachteile infolge vom Mandanten nicht eingehaltener Termine hat DLA nicht zu vertreten.

4. DLA ist berechtigt, bei wichtigem Grund (z. B. kurzfristige Gesetzesänderungen, unvorhersehbare Personalengpässe) vorläufig Abschlagsabrechnungen zu erstellen. Nach Wegfall des Grundes erstellt DLA innerhalb von 10 Tagen die vollständige Abrechnung.

5. DLA bewahrt – vorbehaltlich abweichender Weisung – Kopien der bearbeiteten Unterlagen bis zur nächsten Betriebsprüfung, höchstens zehn Jahre, auf. Die Aufbewahrung endet bei Vertragsbeendigung. Der Mandant kann bis zum Vertragsende gegen gesondertes Entgelt Auszüge/Kopien/Dateien anfordern.

§ 5 Preise, Rechnungen, Zahlungen

1. Soweit der Leistungsvertrag nichts anderes vorsieht, werden Leistungen gemäß gesonderter Preisliste zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet. Die jeweils aktuelle Preisliste wird ausschließlich auf Anfrage per E-Mail an info [at] dlalohn [dot] de als PDF übermittelt.

2. DLA stellt nach jeder freigegebenen Abrechnung bzw. Korrektur Rechnung. Der Versand erfolgt ausschließlich elektronisch. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

3. Gerät der Mandant in Zahlungsverzug, ist DLA berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Ausgleich aller offenen Beträge einzustellen. DLA weist den Mandanten hierauf vorab per E-Mail unter Setzung einer Nachfrist von mindestens fünf Bankarbeitstagen hin.

4. DLA kann die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende anpassen, wenn sich die der Preiskalkulation zugrunde liegenden Kosten wesentlich verändern. Eine wesentliche Veränderung liegt insbesondere vor bei: (a) einer Veränderung der abzurechnenden Mitarbeiteranzahl um mehr als 10 %, (b) einem allgemeinen Preisanstieg (gemessen am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes), (c) Preiserhöhungen beauftragter Dienstleister (z. B. DATEV), (d) Preiserhöhungen beauftragter Subunternehmer. Die Anpassung wird dem Mandanten in Textform unter Angabe des Grundes mitgeteilt. Übersteigt die Anpassung 5 % der bisherigen Vergütung, ist der Mandant berechtigt, den Leistungsvertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Wirksamwerden der Preisanpassung zu kündigen. Macht der Mandant von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Preisanpassung als genehmigt.

5. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

§ 6 Gewährleistung/Haftung/Verjährung

1. Mängel sind DLA unmittelbar nach Feststellung elektronisch nachvollziehbar mitzuteilen. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von fünf Bankarbeitstagen, versteckte Mängel unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. Gelingt die Nacherfüllung nicht, stehen dem Mandanten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Ergibt die Prüfung, dass kein von DLA zu vertretender Mangel vorlag, kann DLA Aufwand gemäß gesonderter Preisliste „Sonderarbeiten" berechnen.

2. Gewährleistungsfrist: ein Jahr.

3. Haftung: DLA haftet (a) unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; (b) bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, maximal jedoch auf die Summe der vom Mandanten in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an DLA gezahlten Nettovergütung; (c) im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DLA. § 309 Nr. 7 BGB bleibt unberührt.

5. Verjährung: Ansprüche gegen DLA verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn; bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 7 Höhere Gewalt

Unvorhergesehene, unvermeidbare und betriebsfremde Ereignisse (höhere Gewalt), die Leistungen erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen DLA, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. DLA informiert den Mandanten unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den Leistungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende außerordentlich zu kündigen. Hierzu zählen insbesondere Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Epidemien sowie Energie-/Netz-/Internetausfälle.

§ 8 Geheimhaltung, Datenschutz

1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kalkulationen, Konditionen und betriebliche Abläufe – zeitlich unbefristet geheim zu halten und nur zur Durchführung des Vertragszwecks zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren, (b) nach der Mitteilung ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, (c) der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

2. DLA verarbeitet im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten zur Auftragsbearbeitung unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzvorschriften.

3. Soweit DLA als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig wird, gelten ergänzend die Regelungen der gesondert abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV). Diese hat im Kollisionsfall Vorrang vor diesen AGB.

4. DLA trifft in ihrer Sphäre angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO zum Schutz der verarbeiteten Daten.

§ 9 Datenaustausch, Kommunikationswege und Schutzgrad

1. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Auftragsabwicklung erfolgt der Austausch von Informationen und Daten vorzugsweise auf elektronischem Weg.

2. Der Mandant stellt DLA die zu verwendenden sicheren Kommunikationswege sowie den gewünschten Schutzgrad (z. B. Portallösungen, Übermittlung über das DATEV-Rechenzentrum, Ende-zu-Ende-verschlüsselte E-Mail mittels S/MIME/PGP) zur Verfügung und erteilt hierzu die erforderlichen Weisungen. DLA dokumentiert die Weisung.

3. Verwendet der Mandant eigene Kommunikationswege außerhalb der Sphäre von DLA (z. B. unverschlüsselte E-Mail, externe Datenräume oder Drittportale), trägt der Mandant das Risiko von Verlust, Verzögerung, Abfangen oder Manipulation der Daten auf dem Übertragungsweg bis zum Eingang in den von DLA kontrollierten Systemen. DLA kann objektiv unangemessene oder offensichtlich unsichere Wege zurückweisen.

4. Für besondere Kategorien personenbezogener Daten i. S. v. Art. 9 DSGVO sowie sonstige sensible Informationen gibt der Mandant den zu verwendenden Schutzgrad und den konkreten Kommunikationskanal vor. Unverschlüsselte E-Mails werden hierfür nur auf ausdrücklich, gesondert dokumentierte Weisung des Mandanten entgegengenommen. Das diesbezügliche Risiko trägt der Mandant. DLA kann Weisungen ablehnen, wenn das verbleibende Risiko objektiv unangemessen ist.

5. Die Verpflichtung von DLA zur Umsetzung angemessener TOM nach Art. 32 DSGVO in ihrem Verantwortungsbereich bleibt unberührt und ist nicht abdingbar. Der Mandant trifft in seinem Verantwortungsbereich geeignete Schutzmaßnahmen und informiert DLA über Sicherheitsvorfälle (z. B. Fehlversand, kompromittierte Accounts) unverzüglich. DLA informiert den Mandanten unverzüglich über Sicherheitsvorfälle in der eigenen Sphäre.

6. Soweit zwischen den Parteien eine AV nach Art. 28 DSGVO besteht, gehen deren Regelungen zum Datentransfer, zu E-Mail-Sicherheitsniveaus sowie zu Weisungen diesem § 9 vor.

§ 10 DLA Portal

1. Bereitstellung und Geltungsbereich

DLA stellt dem Mandanten unter portal.dlalohn.de eine webbasierte Plattform (nachfolgend „DLA Portal") zur sicheren Kommunikation und zum Austausch von Dokumenten im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung zur Verfügung. Die Nutzung ist für Mandanten von DLA kostenlos. Für die Nutzung des DLA Portals gelten diese AGB ergänzend; im Falle eines Widerspruchs gehen die Regelungen einer zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) gemäß Art. 28 DSGVO vor.

2. Zugangsdaten und Benutzerverwaltung

(a) Der Zugang zum DLA Portal erfolgt über persönliche Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort). Passwörter werden ausschließlich in gehashter Form (bcrypt) gespeichert; DLA hat keinen Zugriff auf Klartext-Passwörter.

(b) DLA kann pro Mandant mehrere Benutzerzugänge einrichten. Jeder Zugang ist personengebunden und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

(c) Der Mandant ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und die seiner Benutzer vertraulich zu behandeln. Er stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugang erhalten, und informiert DLA unverzüglich bei Verdacht auf unbefugte Nutzung. Bis zum Eingang einer solchen Mitteilung gelten über den Zugang des Mandanten vorgenommene Handlungen als vom Mandanten autorisiert.

3. Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)

(a) Beim Zugriff von einem Gerät, das nicht als vertraut gespeichert ist, wird eine zusätzliche Authentifizierung mittels eines per E-Mail übermittelten Einmalcodes durchgeführt. Der Code ist zeitlich begrenzt gültig.

(b) Zur Abwehr von Missbrauch setzt DLA ein Rate-Limiting ein. Nach wiederholten Fehlversuchen wird der Zugang vorübergehend gesperrt.

(c) DLA kann die 2FA im Einzelfall auf dokumentierte Weisung des Mandanten vorübergehend für maximal 24 Stunden deaktivieren. Das aus der Deaktivierung resultierende erhöhte Sicherheitsrisiko trägt der Mandant. Die Weisung wird von DLA dokumentiert.

4. Funktionsumfang

(a) Das DLA Portal ermöglicht insbesondere: das Senden und Empfangen verschlüsselter Nachrichten einschließlich Threading (Antwortfunktion), den Upload und Download verschlüsselter Dateianhänge, die Verwaltung von Nachrichten in einem Ordnersystem, das Speichern von Entwürfen, das Markieren und Kennzeichnen von Nachrichten, die Volltextsuche in Nachrichten (Betreff, Inhalt, Absender) sowie die Verwaltung persönlicher Einstellungen (Passwort, 2FA, vertrauenswürdige Geräte, Benachrichtigungen).

(b) DLA ist berechtigt, den Funktionsumfang jederzeit zu erweitern, anzupassen oder einzelne Funktionen einzustellen, soweit hierdurch der wesentliche Vertragszweck – die sichere Kommunikation zwischen Mandant und DLA – nicht beeinträchtigt wird. Wesentliche Einschränkungen werden dem Mandanten vorab in Textform mitgeteilt.

5. Dateianhänge

(a) Je Nachricht können maximal vier Dateianhänge mit einer maximalen Größe von jeweils 50 MB übermittelt werden.

(b) DLA kann diese Beschränkungen jederzeit anpassen und wird den Mandanten hierüber informieren.

(c) Der Mandant stellt sicher, dass übermittelte Dateien frei von Schadsoftware sind. DLA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Unbedenklichkeit der vom Mandanten hochgeladenen Dateien.

6. Verschlüsselung und Datensicherheit

(a) Die Datenübertragung zwischen dem Endgerät des Nutzers und dem DLA Portal erfolgt transportverschlüsselt (TLS).

(b) Nachrichten (Betreff und Inhalt) sowie Dateianhänge werden serverseitig mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert (Encryption at Rest).

(c) Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung findet nicht statt. DLA ist zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung – insbesondere zur Fehleranalyse, zur Erfüllung gesetzlicher Auskunftspflichten und zur Umsetzung von Weisungen des Mandanten – in der Lage, serverseitig auf entschlüsselte Inhalte zuzugreifen. Der Zugriff erfolgt ausschließlich durch hierzu befugte Personen und wird auf das zur Leistungserbringung erforderliche Maß beschränkt.

(d) DLA trifft darüber hinaus angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO zum Schutz der im DLA Portal verarbeiteten Daten. Die konkreten Maßnahmen sind in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung dokumentiert.

7. Verfügbarkeit und Wartung

(a) DLA stellt das DLA Portal nach bestem Bemühen (Best Effort) zur Verfügung. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit wird nicht zugesagt.

(b) DLA ist berechtigt, das Portal zu Wartungs-, Update- oder Sicherheitszwecken vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen. DLA wird den Mandanten hierüber nach Möglichkeit vorab informieren.

(c) Für Ausfälle oder Einschränkungen, die auf Umstände außerhalb des Einflussbereichs von DLA zurückzuführen sind (insbesondere Störungen der Internetverbindung, höhere Gewalt gemäß § 7 dieser AGB), übernimmt DLA keine Haftung.

8. Sperrung und Zugangsbeendigung

(a) DLA kann den Portalzugang eines Mandanten oder einzelner Benutzer aus wichtigem Grund vorübergehend oder dauerhaft sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: einem Sicherheitsvorfall oder dem begründeten Verdacht eines solchen, einem Verstoß gegen die Pflichten aus Abs. 2 oder Abs. 5 (c), Zahlungsverzug des Mandanten gemäß § 5 Abs. 3 dieser AGB oder Beendigung des Leistungsvertrags.

(b) DLA informiert den Mandanten über die Sperrung und deren Grund unverzüglich, sofern dem keine überwiegenden Sicherheitsinteressen entgegenstehen.

9. Datenlöschung und Datenexport nach Vertragsende

Nach Beendigung des Leistungsvertrags werden die im DLA Portal gespeicherten Daten des Mandanten nach Abschluss der Abschlussarbeiten gemäß § 12 Abs. 3 gelöscht. Der Mandant ist selbst dafür verantwortlich, die für ihn relevanten Daten vor Vertragsende zu sichern. DLA stellt auf Wunsch einen Datenexport zur Verfügung.

10. Cookies

Das DLA Portal verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies für Authentifizierung und Sitzungsverwaltung. Ein Betrieb des Portals ohne diese Cookies ist technisch nicht möglich. Analyse- oder Marketing-Cookies werden nicht eingesetzt.

§ 11 Änderung der AGB

DLA kann diese AGB ändern. Im Rahmen laufender Vertragsbeziehungen werden Änderungen wirksam, wenn DLA den Mandanten hierüber unter Übermittlung der geänderten AGB informiert und der Mandant nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht wird gesondert hingewiesen.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

1. Der Leistungsvertrag tritt zum im Leistungsvertrag angegebenen Termin in Kraft. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Danach ist eine Kündigung mit Frist von 3 Monaten zum Monatsende jederzeit möglich. Reicht der Mandant keine Abrechnungsfälle mehr ein, gilt dies als ordentliche Kündigung zum Monatsende mit Frist von 3 Monaten.

2. Die Kündigung lässt die Vergütungspflicht des Mandanten für bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte oder beauftragte Leistungen unberührt. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. Nach Vertragsende löscht DLA gespeicherte Kopien der Mandantenunterlagen nach Abschlussarbeiten. Auf Wunsch erstellt DLA vor Löschung eine GDPdU-/Archiv-CD und übermittelt sie dem Mandanten.

4. Bei Vertragsende erstellt DLA – soweit der Mandant dies rechtzeitig beauftragt – noch ausstehende Jahresabschlussarbeiten (insbesondere Lohnsteuerjahresausgleich, SV-Jahresmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen) gegen gesonderte Vergütung. Der Mandant stellt die hierfür erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Erfolgt keine rechtzeitige Beauftragung, gehen diese Pflichten auf den Mandanten bzw. dessen neuen Dienstleister über.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Es gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

2. Gerichtsstand: Ist der Mandant Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Miesbach/OBB. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken.

DLA Die Lohnabrechner

Professionelle Lohnabrechnung: präzise, zuverlässig und aus Bayern.

Navigation

  • Leistungen
  • Über uns
  • Kostenrechner
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • DLA Status

DLA — Die Lohnabrechner